Aktuelle Entscheidungen

Urlaubs- und gesetzliche Feiertage dürfen bei Berechnung der Höchstarbeitszeit nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden (11.05.2018)

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Urlaubs- und gesetzliche
Feiertage bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als
Ausgleichstage berücksichtigt werden dürfen. Das gilt auch für Urlaubstage, die über den
gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden, sowie für gesetzliche Feiertage, die auf
einen Werktag fallen.

(BVerwG, Urteil vom 09.05.2018 - BVerwG 8 C 13.17)

Rechtmäßige sofortige Anordnung zum Ruhen der Approbation wegen Sexualdelikten gegenüber Auszubildenden (07.05.2018)

Läuft gegen einen Arzt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen verübter Sexualdelikte gegenüber Auszubildenden, so rechtfertigt dies die sofortige Anordnung des Ruhens der Approbation gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Bundesärzteordnung (BÄO). Denn ein Arzt ist damit zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig und unzuverlässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.

(VG Ansbach, Beschluss vom 27.03.2018 - AN 4 S 18.00492)

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