Anerkenntnis der Haftpflichtversicherung zur Zahlung von Verbringungskosten aufgrund des Abrechnungsschreibens (21.08.2018)
Zieht eine Haftpflichtversicherung in einem Abrechnungsschreiben nur die Höhe von Verbringungskosten eines reparaturbedürftigen Fahrzeugs in Zweifel, erkennt sie damit die grundsätzliche Erstattung der Kosten an. Das nachträgliche Bestreiten der Versicherung an der Verbringung des Fahrzeugs ist daher unerheblich. Dies hat das Amtsgericht Coburg entschieden.
(AG Coburg, Urteil vom 28.03.2017 - 14 C 101/17)