Unsere Rechtsgebiete und die Fachanwaltschaften

Als spezialisierte Fachkanzlei für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht sind wir bundesweit tätig. In allen Fällen bieten wir Ihnen dabei eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung an. Unser Wissen und unsere Erfahrung ermöglicht es, alle erforderlichen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

Hier ist ein Auszug aus unserem Leistungsangebot für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Versicherte und Bezieher von Sozialleistungen sowie für Patienten, Ärzte und Unternehmer im Gesundheitssektor:

Arbeitskraft ist die Grundlage jeder Existenz. Der Unternehmer kann ohne seine Mitarbeiter nicht existieren und der Arbeitnehmer nicht ohne seinen Job. Allerdings regeln unzählige Vorschriften die Zusammenarbeit. Und ständig kommen neue hinzu.

Das Fundament finanzieller Sicherheit ist die Absicherung der Arbeitskraft. Wer diese Sicherheit durch z. B. Stellenabbau, eine (Berufs-)krankheit, einen Unfall oder gar Invalidität verliert, sollte seine Rechte und Pflichten genau kennen.

Ob Patient, Arzt oder Heilpraktiker: In der Medizin folgt die private oder berufliche Absicherung eigenen Gesetzen. Genau wie bei der Behandlung selbst finden sich die Entscheidungskriterien bei z. B. Haftungs- oder Berufsrechtskonflikten in mikroskopisch kleinen Details.

Der Hauptteil Ihres privaten und beruflichen Absicherungskonzeptes entfällt sicher auf ein umfangreiches Versicherungspaket für alle Wechselfälle des Lebens: Berufsunfähigkeit, Invalidität, Krankheit, Feuer, Diebstahl, Fahrzeugschäden oder Regressforderungen. Eine sinnvolle Vorsorge.