Mögliches Vorliegen von Schwarzarbeit kann von Gericht eigenmächtig überprüft werden (04.05.2018)

Liegen genügende Anhaltspunkte für das Vorliegen von Schwarzarbeit vor, so kann das Gericht diesen Umstand selbst prüfen. Es ist nicht erforderlich, dass sich eine Partei auf den Verstoß gegen das Schwarzarbeiterverbot beruft. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.

(OLG Schleswig-Holstein, Hinweisbeschluss vom 20.12.2016 - 7 U 49/16)