Hartz IV: Kein Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zum Nachhilfeunterricht (14.05.2018)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Leistungen zur Bildung und Teilhabe in Form von Lernförderung keine Fahrtkosten zum Unterrichtsort einschließen.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 22.03.2018 - L 11 AS 891/16)