Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine Einigungsstelle auch aus Gründen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG keine Vorgaben an den Arbeitgeber über die personelle Mindestbesetzung beschließen kann.
(LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17)