Urlaubs- und gesetzliche Feiertage dürfen bei Berechnung der Höchstarbeitszeit nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden (11.05.2018)

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Urlaubs- und gesetzliche
Feiertage bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als
Ausgleichstage berücksichtigt werden dürfen. Das gilt auch für Urlaubstage, die über den
gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden, sowie für gesetzliche Feiertage, die auf
einen Werktag fallen.

(BVerwG, Urteil vom 09.05.2018 - BVerwG 8 C 13.17)