Unzulässige Arbeitszeitvereinbarungen: Roomboy hat Anspruch auf Nachzahlung von Arbeitslohn (09.05.2018)

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Roomboy aufgrund unzulässiger Arbeitszeitvereinbarungen Anspruch auf Nachzahlung von Arbeitslohn hat.

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2018 - 7 Sa 278/17)