Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Roomboy aufgrund unzulässiger Arbeitszeitvereinbarungen Anspruch auf Nachzahlung von Arbeitslohn hat.
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2018 - 7 Sa 278/17)
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Roomboy aufgrund unzulässiger Arbeitszeitvereinbarungen Anspruch auf Nachzahlung von Arbeitslohn hat.
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2018 - 7 Sa 278/17)