Aktuelle Entscheidungen

Klagen von Amazon-Betriebsräten wegen Benachteiligung erfolglos (14.01.2016)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat - ebenso wie zuvor das Arbeitsgericht Potsdam - einen Anspruch zweier Betriebsratsmitglieder der Amazon Logistik Potsdam GmbH auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abgelehnt.

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2016 - 23 Sa 1445/15 und 23 Sa 1446/15)

Kein Arbeitsunfall bei Zusammenstoß mit Gabelstapler beim Gang zur Raucherpause (14.01.2016)

Kommt es beim Gang zu einer Raucherpause zu einem Zusammenstoß mit einem Gabelstapler, so liegt kein Arbeitsunfall vor und es besteht kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Denn das Einlegen einer Zigarettenpause ist dem privaten Bereich zuzuordnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.

(SG Karlsruhe, Urteil vom 27.10.2015 - S 4 U 1189/15)

Ergänzende Lernförderung erst bei Versetzungsgefährdung (13.01.2016)

Ein Hartz IV-Empfänger mit noch befriedigenden Schulleistungen hat keinen Anspruch auf ergänzende Lernförderung. Voraussetzung sei, dass die Förderung erforderlich sei, um die nach den schulischen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Wesentliches Lernziel sei lediglich die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe bzw. ein ausreichendes Leistungsniveau. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

(Hessisches LSG, Urteil vom 13.11.2015 - L 9 AS 192/14)

BGH: Für in den Jahren 1994-2007 abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen gilt ewiges Widerspruchsrecht (07.01.2016)

Für in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen gilt ein ewiges Widerspruchsrecht, wenn der Versicherer nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers belehrt hat. Die von 1994 bis 2007 geltende Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 des Vertragsversicherungsgesetzes (VVG), die eine Widerspruchsfrist von einem Jahr regelt, ist europarechtswidrig...

(BGH, Urteil vom 14.10.2015 - IV ZR 284/12)

Zu erwartende krankheitsbedingte Fehlzeiten von 17,4 Wochen pro Jahr rechtfertigen keine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (05.01.2016)

Ist aufgrund vergangener krankheitsbedingter Fehlzeiten zu erwarten, dass eine Arbeitnehmerin in Zukunft 17,4 Wochen pro Jahr arbeitsunfähig erkrankt, so rechtfertigt dies nicht die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Jährliche Entgeltfortzahlungskosten in einem Umfang von 14,7 Wochen jährlich stellen keine unzumutbare wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers dar. Dies geht aus...

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.08.2014 - 15 Sa 825/13)

Kündigung unwirksam: Arbeitnehmer müssen Briefkasten am Sonntag grundsätzlich nicht überprüfen (28.12.2015)

Wirft der Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben sonntags in den Briefkasten einer
Mitarbeiterin ein, gilt das Schreiben erst am nächsten Werktag als zugestellt, da sonntags niemand seinen Briefkasten leeren muss. Fällt das Ende einer Kündigungsfrist also auf einen Sonntag, sollte der Arbeitgeber entsprechend früher kündigen, da er sonst mit einer längeren Kündigungsfrist leben muss. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.10.2015 - 2 Sa 149/15)

Krankenkassen müssen nur palliativ eingesetzte anthroposophische Mistelpräparate bezahlen (22.12.2015)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Patientin für eine adjuvante Krebstherapie keinen Anspruch auf Versorgung mit dem nicht verschreibungspflichtigen Mistelpräparat Iscador M hat. Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie das Mistelpräparat Iscador M sind von der Arzneimittelversorgung nach dem SGB V grundsätzlich ausgeschlossen.

(BSG, Urteil vom 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R)

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