Kündigung unwirksam: Arbeitnehmer müssen Briefkasten am Sonntag grundsätzlich nicht überprüfen (28.12.2015)

Wirft der Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben sonntags in den Briefkasten einer
Mitarbeiterin ein, gilt das Schreiben erst am nächsten Werktag als zugestellt, da sonntags niemand seinen Briefkasten leeren muss. Fällt das Ende einer Kündigungsfrist also auf einen Sonntag, sollte der Arbeitgeber entsprechend früher kündigen, da er sonst mit einer längeren Kündigungsfrist leben muss. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.10.2015 - 2 Sa 149/15)