Aktuelle Entscheidungen

BAföG-Darlehen ist bei Berechnung von Gebühren für Kindertagesstätten als Einkommen anzusehen (18.12.2015)

Kommt es für die Berechnung von Gebühren für Kindertagesstätten auf die Höhe des von
den Eltern erzielten Einkommens im Sinne des Sozialhilferechts (§ 82 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch - SGB XII) an, so gehört zu diesem Einkommen auch der als
öffentlich-rechtliches Darlehen gewährte Teil der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

(BVerwG, Urteil vom 17.12.2015 - BVerwG 5 C 8.15)

Unionsbürger auf Arbeitsuche hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen (17.12.2015)

Ein EU-Bürger, der in Deutschland nur ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche hat, hat weder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") noch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII. Mit dieser Begründung wies das Sozialgericht Berlin die Klage eines 1980 geborenen Bulgaren auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums ab.

(SG Berlin, Urteil vom 11.12.2015 - S 149 AS 7191/13)

Zeitarbeitsfirma muss Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen: Abschluss des Tarifvertrages mit "Christlicher" Tarifgemeinschaft CGZP war vorsätzliche Umgehung des Lohngesetzes (14.12.2015)

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine Zeitarbeitsfirma 25.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss, weil sie ihre Mitarbeiter mehrere Jahre lang vorsätzlich nach einem unwirksamen Tarifvertrag bezahlt hat, statt den höheren gesetzlichen Mindestlohn zu gewähren. Auf Zusagen aus der Politik, eine Beitragsnachforderung zu verhindern, durfte die Firma nicht vertrauen.

(SG Berlin, Urteil vom 09.07.2015 - S 143 KR 1920/12)

Einsichtsrecht des Arbeitgebers in dienstlich und privat genutzten Kalender zwecks Aufdeckung eines Arbeitszeiterfassungsbetrugs (11.12.2015)

Nutzt ein Arbeitnehmer einen elektronischen Dienstkalender auch privat, so steht dem Arbeitgeber ein Einsichtsrecht zu, wenn dadurch der begründete Verdacht eines Arbeitszeiterfassungsbetrugs bestätigt werden kann. Während der Einsicht muss dem Arbeitnehmer jedoch die Anwesenheit gestattet werden, damit dieser die Einsicht in als privat gekennzeichnete Termine abwenden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.

(Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 25.11.2014 - 8 Sa 363/14)

Bei Dauernachtarbeit besteht Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag auf 30 % (11.12.2015)

Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen
Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Regelmäßig
ist dabei ein Zuschlag in Höhe von 25 % auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende
Anzahl freier Tage für die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleisteten...

(BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14)

Beurlaubte Beamte dürfen von Sozialplanabfindungen ausgeschlossen werden (10.12.2015)

Ein Sozialplan kann die Zahlung einer Abfindung auf Arbeitnehmer beschränken, die wegen der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Hingegen darf eine Betriebsvereinbarung, nach der Arbeitnehmer eine Sonderprämie erhalten, wenn sie auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten, nicht solche ausschließen, die im Anschluss an ihre Entlassung anderweitig...

(BAG, Urteil vom 08.12.2015 - 1 AZR 595/14)

Kein Erstattungsanspruch des Jobcenters bei rückwirkender Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (09.12.2015)

Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass ein ehemals Hilfebedürftiger keine Leistungen des SGB II-Trägers unter Verweis auf zugeflossene Rentennachzahlung an das Jobcenter erstatten muss. Allein aus der nachträglichen Feststellung voller Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger folgt nach Auffassung des Gerichts nicht, dass das Arbeitslosengeld II zu Unrecht bewilligt wurde.

(SG Gießen, Urteil vom 17.11.2015 - S 22 AS 590/14 PKH)

Foto auf elektronischer Gesundheitskarte grundsätzlich zulässig (07.12.2015)

Das Sozialgericht Mainz hat darauf hingewiesen, dass Lichtbilder für die elektronische Gesundheitskarte grundsätzlich als Sozialdaten zum Zweck der Erst- und Folgeausstellung gespeichert werden dürfen. Zu einer Entscheidung des Gerichts kam es im konkreten Fall jedoch nicht, da sich Krankenkasse und Kläger in der Verhandlung auf eine Löschung des Fotos des Klägers geeinigt haben.

(SG Mainz, Vergleich vom 01.12.2015)

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