Zwei Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in Riester-Rentenversicherungsverträgen sind unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(BGH, Urteil vom 13.01.2016 - IV ZR 38/14)
Zwei Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in Riester-Rentenversicherungsverträgen sind unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(BGH, Urteil vom 13.01.2016 - IV ZR 38/14)