Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Krankenversicherungen ihren Kunden die Kosten für Hilfsmitte, nicht ersetzen müssen, wenn diese das medizinisch notwendige Maß übersteigen.
(BGH, Urteil vom 22.04.2015 - IV ZR 419/13)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Krankenversicherungen ihren Kunden die Kosten für Hilfsmitte, nicht ersetzen müssen, wenn diese das medizinisch notwendige Maß übersteigen.
(BGH, Urteil vom 22.04.2015 - IV ZR 419/13)