Aktuelle Entscheidungen

Kein Anspruch auf Hartz IV-Leistungen für arbeitssuchende EU-Ausländer (01.12.2015)

EU-Bürger, die kein spezielles Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, z.B. nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern allein zum Zweck der Arbeitssuche bleiben dürfen, haben ebenso wie ihre Familienangehörigen keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II - ("Hartz IV"), weil dies gesetzlich ausgeschlossen ist (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II). Dies entschied das Landessozialgericht...

(LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2015 - L 3 AS 479/15 B ER)

Auslandskrankenversicherung muss Flugkosten zur Notoperation übernehmen (30.11.2015)

Ein Krankenversicherer hat einer Versicherten ca. 21.500 Euro für den Rückflug von Portugal nach Deutschland zu erstatten, weil eine gebotene Notoperation der Versicherten in Portugal nicht gewährleistet war. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Essen.

(OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2015 - 20 U 190/13)

Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zur Kürzung von Hartz IV (26.11.2015)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Rückzahlungen aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu geringeren SGB II-Leistungen führen. Zwar sehe das Gesetz auf den ersten Blick eine leistungsmindernde Anrechnung solcher Guthaben vor, wenn sie an Arbeitslosengeld II-Empfänger ausgekehrt werden. Das Landessozialgericht hat nun aber...

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 23.09.2015 - L 13 AS 164/14)

Teilkaskoversicherung muss für Überschwemmungsschaden nach Hineinfahren in tiefe Wasserfläche aufkommen (25.11.2015)

Wird ein Fahrzeug beschädigt, weil der Fahrer in eine aufgrund von Starkregen entstandene tiefe Wasserfläche hineinfährt, so liegt ein Überschwemmungsschaden vor und es besteht Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung. Der Versicherungsschutz würde aber dann nicht bestehen, wenn die Fahrzeugschäden aufgrund einer Ausweichbewegung entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.

(LG Bochum, Urteil vom 21.04.2015 - 9 S 204/14)

Einstandspflicht der Gebäudeversicherung für Schäden durch umgefallenen Baum nach Sturm (19.11.2015)

Besteht nach einer Regelung in den Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz, wenn ein Sturm "Bäume auf versicherte Sache wirft", so ist die Gebäudeversicherung auch dann einstandspflichtig, wenn ein Baum erst Tage nach einem Sturm umfällt und ein Haus beschädigt. Denn der Wortlaut der Regelung setzt keinen Baumsturz während des Sturms voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.

(LG Dortmund, Urteil vom 10.09.2015 - 2 O 240/11)

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