Aktuelle Entscheidungen

Verletzung einer Teamleiterin beim Eislaufen während privat veranstalteter teambildender Maßnahme ist kein Arbeitsunfall (06.03.2018)

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass private Veranstaltungen, auch wenn sie betriebsbedingt oder betriebsdienlich sind, keinen Versicherungsschutz begründen können, selbst wenn sie von der Unternehmensleitung geduldet oder gebilligt werden. Die Verletzung einer Teamleiterin beim Eislaufen während privat veranstalteter teambildender Maßnahme kann daher nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden.

(SG Detmold, Urteil vom 09.02.2018 - S 1 U 263/15)

Nach Verkehrsunfall besteht nicht grundsätzlich Anspruch auf Mietwagen (06.03.2018)

Bei einer geringen Fahrleistung kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein. Dem Geschädigten steht dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld.

(OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2018 - 7 U 46/17)

BAG: Androhung eines Suizids oder Amoklaufs im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements kann fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen (05.03.2018)

Droht ein Arbeitnehmer im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ernstlich und im Zustand freier Willensbetätigung ein Suizid oder ein Amoklauf an, um damit eigene Interessen durchsetzen zu wollen, so kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 47/16)

Seiten