Rentenversicherung kann jahrelang nach dem Tod einer Rentnerin gezahlte Rente von Kontobevollmächtigten zurückverlangen (05.03.2018)

Das Sozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass die Rentenversicherung jahrelang nach dem Tod einer Rentnerin gezahlte Rente von Kontobevollmächtigten zurückverlangen kann.

(SG Darmstadt, Urteil vom 01.03.2018 - S 6 R 45/14)