Das Sozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass die Rentenversicherung jahrelang nach dem Tod einer Rentnerin gezahlte Rente von Kontobevollmächtigten zurückverlangen kann.
(SG Darmstadt, Urteil vom 01.03.2018 - S 6 R 45/14)
Das Sozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass die Rentenversicherung jahrelang nach dem Tod einer Rentnerin gezahlte Rente von Kontobevollmächtigten zurückverlangen kann.
(SG Darmstadt, Urteil vom 01.03.2018 - S 6 R 45/14)