Nach Verkehrsunfall besteht nicht grundsätzlich Anspruch auf Mietwagen (06.03.2018)

Bei einer geringen Fahrleistung kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein. Dem Geschädigten steht dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld.

(OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2018 - 7 U 46/17)