Krankenkasse muss Kosten für Liposuktionsbehandlung nicht übernehmen (08.03.2018)

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Kosten für eine Liposuktionsbehandlung zu übernehmen.

(SG Detmold, Urteil vom 02.03.2018 - S 3 KR 604/15)