Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld während eines Urlaubs im Ausland nicht verweigern darf, wenn die Arbeitsunfähigkeit durchgehend bescheinigt wurde und der behandelnde Arzt keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub hat.
(SG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2018 - S 4 KR 2398/17)