Adoptionspflegevater hat trotz Rücknahme des Kindes durch die leiblichen Eltern Anspruch auf Elterngeld (08.03.2018)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Adoptionspflegevater auch dann Anspruch auf einen Monat Elterngeld hat, wenn er die zweimonatige Mindestbezugsdauer nicht erreichen kann, weil er das Kind bereits nach drei Wochen den leiblichen Eltern zurückgeben musste.

(BSG, Urteil vom 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R)