Das Sozialgericht Konstanz hat entschieden, dass die Rechte eines Leistungsberechtigten nicht dadurch verletzt werden, dass das Jobcenter die Akte eines Leistungsberechtigten in elektronischer Form führt.
(Sozialgericht Konstanz, Beschluss vom 27.02.2018 - S 11 AS 409/18 ER)