Aktuelle Entscheidungen

Keine Sozialhilfe aus Deutschland bei mehr als 4-wöchigem Auslandsaufenthalt (14.03.2018)

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Leistungsempfänger, der für mehrere Monate ins Ausland geht, um seine kranken Eltern zu pflegen, in dieser Zeit keinen Anspruch auf Sozialhilfe hat. Das Gericht verwies darauf, dass Sozialhilfeleistungen nur für vier Wochen nach Ausreise sowie ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weitergezahlt werden können.

(SG Heilbronn, Beschluss vom 15.01.2017 - S 3 SO 4120/17 ER)

Medikamentenregress gegen Arzt: Schadensersatzforderung der Krankenkasse wegen Ausstellung von Voltaren-Rezepten rechtmäßig (13.03.2018)

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arzt, der das Präparat Voltaren Emulgel mehrfach zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet hatte, zu Recht Schadensersatz leisten muss. Das Gericht verwies darauf, dass das Medikament grundsätzlich unter den Verordnungsausschluss fällt und Gründe für eine ausnahmsweise Verordnung des Medikaments zu Lasten der Krankenkasse nicht ausreichend dokumentiert wurden.

(SG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2017 - S 2 KA 37/16)

Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld führen nicht zum Elterngeldverlust (12.03.2018)

Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld reduzieren das Elterngeld auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert. Dies entschied das Bundessozialgericht.

(BSG, Urteil vom 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R)

Keine Grund für Eilentscheidung: Hund darf vorläufig mit ins Büro (09.03.2018)

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass kein Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz zur Klärung der Frage besteht, ob der Hund eines Geschäftspartners mit in das Büro gebracht werden darf. Bisher seien weder eine Schädigung des Rufes der Firma, noch Umsatzeinbußen oder gesundheitliche Auswirkungen aufgrund der Anwesenheit des Tieres erkennbar.

(AG München, Beschluss vom 20.02.2018 - 182 C 20688/17)

Seiten