Eine fristlose Kündigung aufgrund des Verdachts, dass der Arbeitnehmer der "salafistischen Szene" zugehörig ist, ist unwirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.
(LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2018 - 15 Sa 319/17)
Eine fristlose Kündigung aufgrund des Verdachts, dass der Arbeitnehmer der "salafistischen Szene" zugehörig ist, ist unwirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.
(LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2018 - 15 Sa 319/17)