Jobcenter darf Anforderungen bei Vorlage von Unterlagen von Selbständigen nicht überspannen (09.03.2018)

Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass das Jobcenter bei der Anforderung von Unterlagen von selbständigen Aufstockern keine zu hohen Hürden setzen darf. Die Annahme von Originalunterlagen darf das Jobcenter nicht verweigern. Auch Angaben, die erst im Widerspruchsverfahren erfolgen, muss das Jobcenter noch berücksichtigen.

(SG Dresden, Urteil vom 11.01.2018 - S 52 AS 4382/17)