Krankenkasse muss auch bei verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung durch den Arzt Krankengeld an Versicherte zahlen (15.03.2018)

Sofern der Arzt die Bescheinigung der AU nicht dem Versicherten aushändigt, muss die Krankenkasse auch dann Krankengeld an den Versicherten zahlen, wenn diese zu spät bei ihr eingeht. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.

(SG Detmold, Urteil vom 15.11.2017 - S 5 KR 266/17)