Keine Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten um Vergütung von Corona-Bürgertests (28.06.2023)
Für Abrechnungsstreitigkeiten der Betreiber von Testzentren, die vom
öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Testungen auf das Coronavirus beauftragt wurden, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
(BSG, Beschluss vom 19.06.2023 - B 6 SF 1/23 R)