Aktuelle Entscheidungen

Sitzstreik einer Führungskraft zur Durchsetzung einer außertarifvertraglichen Vergütung kann ordentliche Kündigung rechtfertigen (07.08.2015)

Blockiert eine Führungskraft das Büro ihres Vorgesetzten für mehrere Stunden und verschickt sie am Folgetag an mehrere Mitarbeiter E-Mails, in denen sie sich unter Auslassung ihres eigenen Verhaltens als Bauernopfer darstellt, um somit eine außertarifvertragliche Vergütung durchzusetzen, so verletzt die Führungskraft damit ihre arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise. Der...

(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2015 - 3 Sa 354/14)

Hinterbliebenenversorgung: Spätehenklausel wegen Altersdiskriminierung unwirksam (05.08.2015)

Eine betriebliche Altersversorgung einschließlich einer Witwenversorgung, die eine "Spätehenklausel" enthält, nach der zusätzliche Voraussetzung für die Zahlung der Witwen-/Witwerrente ist, dass der versorgungsberechtigte Mitarbeiter die Ehe vor der Vollendung seines 60. Lebensjahres geschlossen hat, ist wegen Diskriminierung wegen des Alters unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

(BAG, Urteil vom 04.08.2015 - 3 AZR 137/13)

Auskünfte der Agentur für Arbeit müssen richtig und unmissverständlich sein (04.08.2015)

Will ein Arbeitsloser von der Agentur für Arbeit wissen, bis wann ein Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen ist, muss die Antwort klar und deutlich sein. Erfolgt eine solche Auskunft ungenau, muss die Arbeitsagentur das gegen sich gelten lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor.

(SG Gießen, Urteil vom 08.07.2015 - S 14 AL 13/15)

Prozentualer Abschlag bei Kostenerstattung wegen Insanspruchnahme einer freien Werkstatt statt vertraglich vereinbarter Werkstattbindung zulässig (03.08.2015)

Wer eine Werkstattklausel mit der Versicherung vereinbart hat, eine Reparatur jedoch bei einer freien Werkstatt in Auftrag gibt, muss einen prozentualen Abschlag bei der Erstattung der Kosten hinnehmen, auch wenn die Stundensätze der freien Werkstatt mit denen der Vertragswerkstatt identisch sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

(AG München, Urteil vom 26.09.2014 - 122 C 6798/14)

Kassenpatienten dürfen trotz langer Wartezeiten nur im akuten Notfall auf private Psychotherapie ausweichen (31.07.2015)

Ein gesetzlich Krankenversicherter darf auch im Notfall nur dann eine nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Psychotherapeutin in Anspruch nehmen, wenn er auf eine Akutbehandlung angewiesen und ein zugelassener Therapeut nicht erreichbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.

(SG Berlin, Beschluss vom 24.07.2015 - S 72 KR 1702/15 ER PKH)

Fehlender Versicherungsschutz durch Haftpflichtversicherung bei Beschädigung von Wohnräumen durch Katzenurin (30.07.2015)

Der Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung kann durch eine Klausel ausgeschlossen werden, wonach Mietsachschäden durch Haustiere dann nicht gedeckt sind, wenn sie auf einer übermäßigen Beanspruchung beruhen. Eine solche übermäßige Beanspruchung kann vorliegen, wenn aufgrund einer mangelnden Beaufsichtigung eine Mietwohnung durch Urin von vier Katzen erheblich beschädigt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

(OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2015 - 20 U 106/14)

BAG zur Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich bei Betriebsübergang auf privaten Arbeitgeber (29.07.2015)

Nach § 2 Ziff. 1 des Tarifvertrags zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den
Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. August 1971 (TV SozSich) besteht ein Anspruch auf Leistungen nur wegen Personaleinschränkungen infolge militärisch begründeter Entscheidungen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.

(BAG, Urteil vom 23.07.2015 - 6 AZR 687/14)

In Probezeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit gekündigter Arbeitnehmer kann über das Arbeitsverhältnis hinaus Anspruch auf Lohnfortzahlung haben (28.07.2015)

Wird ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit gekündigt, so steht ihm über das Arbeitsverhältnis hinaus dann ein Anspruch auf Lohnfortzahlung zu, wenn vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses die vierwöchige Wartezeit (§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz) abgelaufen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.

(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.02.2014 - 5 Sa 324/13)

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