Sitzstreik einer Führungskraft zur Durchsetzung einer außertarifvertraglichen Vergütung kann ordentliche Kündigung rechtfertigen (07.08.2015)

Blockiert eine Führungskraft das Büro ihres Vorgesetzten für mehrere Stunden und verschickt sie am Folgetag an mehrere Mitarbeiter E-Mails, in denen sie sich unter Auslassung ihres eigenen Verhaltens als Bauernopfer darstellt, um somit eine außertarifvertragliche Vergütung durchzusetzen, so verletzt die Führungskraft damit ihre arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise. Der...

(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2015 - 3 Sa 354/14)