Auskünfte der Agentur für Arbeit müssen richtig und unmissverständlich sein (04.08.2015)

Will ein Arbeitsloser von der Agentur für Arbeit wissen, bis wann ein Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen ist, muss die Antwort klar und deutlich sein. Erfolgt eine solche Auskunft ungenau, muss die Arbeitsagentur das gegen sich gelten lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor.

(SG Gießen, Urteil vom 08.07.2015 - S 14 AL 13/15)