Grundsicherung für Arbeitsuchende: Hartz IV-Sanktion trotz Krankschreibung zulässig (04.08.2015)

Einem Hartz IV-Bezieher dürfen die Leistungen ausnahmsweise auch gekürzt werden, wenn er zu einem Termin bei der Behörde nicht erscheint und hierzu nur eine Krankschreibung vorlegt, nicht aber die verlangte Reiseunfähigkeitsbescheinigung. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt am Main entschieden.

(SG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.06.2015 - S 26 AS 795/13)