Aktuelle Entscheidungen

Rechtsstreit um sogenanntes "Kopftuchverbot" in Nordrhein-Westfalen beigelegt (29.06.2015)

Die beteiligten Parteien im sogenannten "Kopftuchverbot"-Verfahren haben den Rechtstreit vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf beigelegt. Nachdem das Bundesverfassunsgericht aufgrund der Rechtsbeschwerde der Lehrerin entschieden hatte, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar ist, hatte das Land erklärt, die Abmahnung gegen die Lehrerin nicht weiter aufrecht zu erhalten.

(LAG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2015 - 5 Sa 307/15)

Keine Hartz IV-Kürzung für Wurstverkäuferin auf Diät (26.06.2015)

Eine Pausenverpflegung, die ein Arbeitgeber bereitstellt, darf nicht pauschal zur Kürzung des Regelbedarfs von Leistungsberechtigten führen. Dies gilt erst recht, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - aus gesundheitlichen Gründen gar nicht verzehrt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.

(SG Berlin, Urteil vom 23.03.2015 - S 175 AS 15482/14)

Einseitige Kniegelenksarthose kann Berufskrankheit sein (23.06.2015)

Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass bei einem Handwerker, der jahrelang einseitig kniend in der sogenannten Fechterstellung gearbeitet hat, eine einseitige Kniegelenksarthose als Berufskrankheit nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung anerkannt und entschädigt werden kann.

(SG Dortmund, Urteil vom 22.05.2015 - S 18 U 113/10)

Gebäudeversicherer muss für gesamten Schwammbefall an versichertem Gebäude Versicherungsschutz gewähren (19.06.2015)

Ein Gebäudeversicherer hat dem Gebäudeeigentümer für den gesamten Schwammbefall des versicherten Gebäudes und nicht nur hinsichtlich der innerhalb der Vertragslaufzeit konkret nachgewiesenen befallenen Stellen Versicherungsschutz zu gewähren. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04.06.2015 - 16 U 3/15)

Nichtanerkennung eines Blutspendedienstes als karitativer Tendenzbetriebt verfassungsgemäß (18.06.2015)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Nichtanerkennung eines Blutspendedienstes als karitativer Tendenzbetriebt mit der Verfassung vereinbar ist. Das Gericht nahm damit eine gegen einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Tendenzeigenschaft der Beschwerdeführerin im Sinne...

(BVerfG, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 BvR 2274/12)

Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt (16.06.2015)

Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23. Juli 2004 nichtig, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu, wenn die Werkleistung mangelhaft ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

(BGH, Urteil vom 11.06.2015 - VII ZR 216/14)

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