Aktuelle Entscheidungen

Belehrung über Folgen einer Anzeigenpflichtverletzung muss in unmittelbarer Nähe zu Gesundheitsfragen erfolgen und drucktechnisch hervorgehoben sein (12.06.2019)

Die Belehrung über die Folgen einer Anzeigenpflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 VVG muss in unmittelbarer Nähe zu den Gesundheitsfragen erfolgen und muss drucktechnisch hervorgehoben sein. Zudem muss die Belehrung den Hinweis enthalten, dass die Anzeigepflichtverletzung zu einem rückwirkenden Risikoausschluss führen kann. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

(OLG Dresden, Urteil vom 06.06.2017 - 4 U 1460/16)

Selbständige Tätigkeit eines Arztes in einem Netzwerk für ambulante Palliativversorgung (12.06.2019)

Ambulante Palliativversorgung erfolgt immer häufiger mittels Organisationen, die ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Um ein ausreichendes Versorgungsnetz für Palliativpatienten zur Verfügung stellen zu können, beschäftigen die Organisationen zum einen angestellte Ärzte und vereinbaren zum anderen aber auch mit anderen Ärzten eine Zusammenarbeit. Ob es sich bei dieser Zusammenarbeit um eine abhängige...

(Bayerisches LSG, Urteil vom 11.04.2019 - L 7 R 5050/17)

Krankenkasse muss Kosten für Tierhaltung nicht erstattet (11.06.2019)

Mit Ausnahme des Blindenführhundes ist die Haltung von Tieren nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, so dass Kosten für die Unterhaltung der privaten Lebensführung zuzurechnen sind. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

(SG Dortmund, Urteil vom 16.04.2019 - S 8 KR 1740/18)

Tätigkeit als Honorararzt im Krankenhaus ist sozialversicherungspflichtig (06.06.2019)

Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R als Leitfall).

(BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R)

Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Restschuldversicherung zu Wartezeiten bei Arbeitsunfähigkeit wirksam (06.06.2019)

Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Restschuldversicherung die besagt:
"Eine bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehende Arbeitsunfähigkeit ist nicht versichert. Die erste darauf folgende Arbeitsunfähigkeit ist nur versichert, nachdem die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nicht nur vorübergehend wieder aufgenommen und ununterbrochen mehr als 3 Monate...

(OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2018 - 20 U 98/18)

Keine Versicherungspflicht für studentische BFD-Seminarleiterin (05.06.2019)

Das Landessozialgericht (LSG) hat in seinem jüngst rechtskräftig gewordenen Urteil vom 17.10.2018 bestätigt, dass eine Tätigkeit als Seminarleiterin anlässlich der pädagogischen Begleitung im Bundesfreiwilligendienst (BFD) nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt (Az. L 8 R 660/16).

(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2018 - L 8 R 660/16)

Unfallversicherungsschutz besteht auch nach Verlassen des direkten Weges aus Sicherheitsgründen (29.05.2019)

Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Wegeunfall auch dann vorliegt, wenn die Angestellte eines Juweliergeschäfts vom eigentlich direkten Weg abweicht und einen gewöhnlich vereinbarten Treffpunkt mit ihrer Vorgesetzten aufgesucht, um mit dieser gemeinsam das Geschäft zu öffnen.

(SozG Osnabrück, Urteil vom 16.05.2019 - S 19 U 123/18)

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