Aktuelle Entscheidungen

Streit mit Mitschülern und Unhöflichkeiten von Dozenten in der Kosmetikschule berechtigen nicht zur Kündigung des Ausbildungsvertrags (23.07.2019)

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Streit zwischen Mitschülern und unhöfliche Äußerungen von Dozentinnen einer Kosmetikschule eine Schülerin nicht zur fristlosen Kündigung des Ausbildungsvertrags berechtigen, wenn sich die Streitigkeiten im Rahmen des sozial Üblichen halten und die Äußerungen weder beleidigend sind, Mobbingcharakter tragen oder sonst einen schweren Vertrauensbruch darstellen.

(AG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.05.2019 - 32 C 2036/18 (24))

Kein Krankengeld trotz Krankschreibung (22.07.2019)

Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass eine Briefzustellerin trotz Krankschreibung des Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld hat, da die Funktion der Hand nach einigen Wochen nicht mehr relevant beeinträchtigt und die Ausübung der Tätigkeit als Briefzustellerin möglich war.

(Sozialgericht Mannheim, Gerichtsbescheid vom 09.11.2018 - S 4 KR 143/18)

Solvenz des Unfallgeschädigten spricht gegen Unfallmanipulation (12.07.2019)

Ist die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unfallgeschädigten ausgezeichnet, so spricht dies gegen eine Unfallmanipulation. In diesem Fall besteht kein Motiv für die Einwilligung in die Beschädigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

(OLG Hamm, Urteil vom 01.08.2017 - 9 U 59/16)

OLG Köln zur Haftung für Schäden durch Aufhalten eines wegrollenden Fahrzeugs (12.07.2019)

Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden Pkw entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen. Zu einer vollständigen Aufhebung der Haftung muss dies jedoch nicht zwingend führen und ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

(OLG Köln, Urteil vom 05.07.2019 - 6 U 234/18)

An Fußheberteillähmung leidender Versicherter hat Anspruch auf Versorgung mit WalkAide-Myo-Orthese (08.07.2019)

Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit erforderlichen Hilfsmitteln. Einer positiven Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bedarf es nicht, wenn das Hilfsmittel dem Behinderungsausgleich dient. Hiervon ist auszugehen, wenn der Versicherte an einer Fußheberteillähmung leidet und eine WalkAide-Myo-Orthese das Gehvermögen verbessert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

(Hessisches LSG, Beschluss vom 13.05.2019 - L 1 KR 262/18)

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