Streit mit Mitschülern und Unhöflichkeiten von Dozenten in der Kosmetikschule berechtigen nicht zur Kündigung des Ausbildungsvertrags (23.07.2019)

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Streit zwischen Mitschülern und unhöfliche Äußerungen von Dozentinnen einer Kosmetikschule eine Schülerin nicht zur fristlosen Kündigung des Ausbildungsvertrags berechtigen, wenn sich die Streitigkeiten im Rahmen des sozial Üblichen halten und die Äußerungen weder beleidigend sind, Mobbingcharakter tragen oder sonst einen schweren Vertrauensbruch darstellen.

(AG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.05.2019 - 32 C 2036/18 (24))