Kein Krankengeld trotz Krankschreibung (22.07.2019)

Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass eine Briefzustellerin trotz Krankschreibung des Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld hat, da die Funktion der Hand nach einigen Wochen nicht mehr relevant beeinträchtigt und die Ausübung der Tätigkeit als Briefzustellerin möglich war.

(Sozialgericht Mannheim, Gerichtsbescheid vom 09.11.2018 - S 4 KR 143/18)