Solvenz des Unfallgeschädigten spricht gegen Unfallmanipulation (12.07.2019)

Ist die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unfallgeschädigten ausgezeichnet, so spricht dies gegen eine Unfallmanipulation. In diesem Fall besteht kein Motiv für die Einwilligung in die Beschädigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

(OLG Hamm, Urteil vom 01.08.2017 - 9 U 59/16)