Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger der Stadt Göttingen rechtswidrig (31.05.2019)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Kosten der Unterkunft in der Stadt Göttingen für das Jahr 2016 nicht den höchstrichterlichen Anforderungen an ein sogenanntes schlüssiges Konzept zur Erhebung des Mietwohnungsmarktes genügen.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 02.04.2019 - L 6 AS 467/17)