Selbständige Tätigkeit eines Arztes in einem Netzwerk für ambulante Palliativversorgung (12.06.2019)

Ambulante Palliativversorgung erfolgt immer häufiger mittels Organisationen, die ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Um ein ausreichendes Versorgungsnetz für Palliativpatienten zur Verfügung stellen zu können, beschäftigen die Organisationen zum einen angestellte Ärzte und vereinbaren zum anderen aber auch mit anderen Ärzten eine Zusammenarbeit. Ob es sich bei dieser Zusammenarbeit um eine abhängige...

(Bayerisches LSG, Urteil vom 11.04.2019 - L 7 R 5050/17)