Aktuelle Entscheidungen

Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängerin nach Fehlgeburt weiterhin ungekürzte Miete für angeblich zu teure Wohnung zahlen (29.03.2016)

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass das Jobcenter einer Hartz-IV-Empfängerin nach einer Fehlgeburt weiter die ungekürzte Miete für eine angeblich zu teure Wohnung zahlen muss. Die Aufforderung des Jobcenter, die Unterkunftskosten auf eine angemessene "Kaltmiete" zu senken, erklärte das Gericht ebenfalls für missverständlich.

(SG Heilbronn, Urteil vom 14.12.2015 - S 5 AS 204/14)

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement beschränkt (29.03.2016)

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erfasst aufgrund der Rahmenvorschrift des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nur die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen zur Klärung der Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Dies...

(BAG, Urteil vom 22.03.2016 - 1 ABR 14/14)

Keine Altersdiskriminierung durch Konzept "60+" für Führungskräfte (24.03.2016)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Angebot für Führungskräfte zum Abschluss einer Vereinbarung zur Befristung des Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 60. Lebensjahres gegen Zahlung eines Kapitalbetrages im Rahmen eines Konzepts "60+" keine Altersdiskriminierung darstellt. Den Führungskräften wird durch das Angebot des Arbeitgebers lediglich eine zusätzliche Möglichkeit eröffnet, über der Arbeitnehmer selbst entschieden kann.

(BAG, Urteil vom 17.03.2016 - 8 AZR 677/14)

Hausarzt muss Patienten vor Arzneimittelverordnung nicht nach stationärem Krankenhausaufenthalt fragen (23.03.2016)

Ein Kassenarzt muss, wenn er nicht konkrete Anhaltspunkte hat, grundsätzlich seine Patienten nicht fragen, ob sie sich in stationärer Behandlung befinden. Vielmehr kann er zu Lasten der zuständigen Krankenkasse Arzneimittel verordnen, ohne dass dies gegenüber der Prüfeinrichtung der kassenärztlichen Vereinigung als sonstiger Schaden geltend gemacht werden kann. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.03.2016 - L 5 KA 41/14)

Rückzahlungspflicht von Weiterbildungskosten bei lediglich jährlich gestaffelter Minderung der Rückzahlungspflicht unwirksam (23.03.2016)

Liegen die Fortbildungskosten um ein vielfaches höher als das Bruttomonatseinkommen eines Arbeitnehmers, so stellt eine lediglich jährlich gestaffelte Minderung der Rückzahlungspflicht eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitsnehmers dar. Die entsprechende Klausel im Ausbildungs-Anstellungsvertrag ist daher gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.

(Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 03.03.2015 - 8 Sa 561/14)

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