Hausarzt muss Patienten vor Arzneimittelverordnung nicht nach stationärem Krankenhausaufenthalt fragen (23.03.2016)

Ein Kassenarzt muss, wenn er nicht konkrete Anhaltspunkte hat, grundsätzlich seine Patienten nicht fragen, ob sie sich in stationärer Behandlung befinden. Vielmehr kann er zu Lasten der zuständigen Krankenkasse Arzneimittel verordnen, ohne dass dies gegenüber der Prüfeinrichtung der kassenärztlichen Vereinigung als sonstiger Schaden geltend gemacht werden kann. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.03.2016 - L 5 KA 41/14)