Jobcenter muss unter bestimmten Voraussetzungen Möbellagerkosten eines Wohnungslosen übernehmen (24.03.2016)

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnungsloser einen Anspruch auf die Übernahme von Einlagerungskosten gegenüber dem Jobcenter haben kann.

(SG Mainz, Urteil vom 17.03.2016 - S 15 AS 708/14)