Hinterbliebenenversorgung: Klausel über Mindest-Ehedauer von zehn Jahren in Versorgungszusage stellt unangemessene Benachteiligung dar (19.02.2019)
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, nach der die Hinterbliebenenversorgung entfällt, wenn im Zeitpunkt des Todes des Versorgungsberechtigten die Ehe nicht mindestens zehn Jahre bestanden hat, den unmittelbar Versorgungsberechtigten unangemessen benachteiligt und daher nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist.
(BAG, Urteil vom 19.02.2019 - 3 AZR 150/18)