Kein Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer bei Unfall während des Duschens auf einer Dienstreise (05.02.2019)
Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Unfall während des Duschens anlässlich einer Dienstreise nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung für Arbeitnehmer steht.
(Thüringer LSG, Urteil vom 20.12.2018 - L 1 U 491/18)