Kein Anspruch auf Sozialhilfe für Bestattung einer Fehlgeburt (12.12.2019)
Eltern haben nach einer Fehlgeburt keinen Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln, da sie - anders als der Krankenhausträger - nicht zur Bestattung verpflichtet sind. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.10.2019 - L 20 SO 219/16)