Zuständigkeit für Umzugskosten bei Zerrütteten Familienverhältnissen (21.03.2017)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat das Jobcenter des Landkreises
Northeim vorläufig verpflichtet, einer 18-jährigen Auszubildenden eine Zusicherung für einen
Umzug aus der Wohnung ihrer Mutter zu gewähren. Die Zusicherung wurde ihr zuvor mit der
Begründung verweigert, die junge Erwachsene habe die Kosten für die eigene Wohnung
vorrangig aus Jugendhilfeleistungen des Sozialamtes des Landkreises Northeim zu
bestreiten.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 02.02.2017 - L 11 AS 983/16 B ER)