Zuschuss für Aufwendungen für Grab- und Verwandtenbesuche nur bei "altersbedingten Schwierigkeiten" (29.02.2016)

Das Bundessozialgericht hat erstmals die Voraussetzungen für die Bewilligung einer "Altenhilfe" als "Hilfe in anderen Lebenslagen" für einen Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung beziehenden Hilfebedürftigen dargelegt. Das Gericht verwies darauf, dass der Tatbestand der Altenhilfe Bedarfe wegen "altersbedingten Schwierigkeiten" voraus setzt und daher eine von einem Rentner für die Grab- und Verwandtenbesuche beantragte Altershilfe abgelehnt.

(BSG, Urteil vom 25.02.2016 - B 8 SO 11/14 R)