Zuerkennung des Merkzeichens aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung bei Autismus möglich (11.02.2020)

Das Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung eines schwerbehinderten Menschen setzt voraus, dass die Einschränkung der Gehfähigkeit dauerhaft besteht. Bei einer Hirnleistungsschwäche (hier: Autismus und Entwicklungsverzögerung) kann von einer verminderten Gehfähigkeit als Voraussetzung der Zuerkennung des Merkzeichens aG dann ausgegangen werden, wenn der Betroffene aufgrund der Auswirkungen...

(SG Gießen, Urteil vom 11.01.2020 - S 16 SB 110/17)