Zeigt ein angehender Lehrer eine rechtsextremistische Tätowierung, so liegt darin eine grobe Verletzung der Ausbildungs- und Dienstpflichten. Wegen des damit einhergehenden fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung kann das Referendariat vorzeitig beendet werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2020 - OVG 4 S 65.19)