Die Verfassungsbeschwerde einer Mieterin in einem Räumungsrechtsstreit wegen Mietrückstände nach Wohnraumkündigung wegen Eigentumsverkauf wurde verworfen. Dies hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschieden.
(VerfGH des Saarlandes, Beschluss vom 28.03.2017 - Lv 1/17)