Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Verschreibung von Betäubungsmitteln an abhängigen Patienten gerechtfertigt (12.05.2015)

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem Arzt, der einem abhängigen Patienten Betäubungsmittel verschrieben hat, zurecht die Approbation entzogen werden darf.

(Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11.05.2015 - 8 LC 123/14)